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Gesetzliche Kurse



Informationen zum SKN des Bundesamtes für Veterinärwesen BVET
Gültig seit 1. September 2008:
Die Ausbildung besteht aus einem Theoriekurs und einem Training mit dem Hund. Künftig müssen Personen, die sich erstmals einen Hund anschaffen möchten, einen Theoriekurs besuchen, der mindestens vier Stunden dauern wird. Wenn sie dann den Hund erhalten, müssen sie im ersten Jahr ein Training absolvieren, welches mindestens 4 Übungseinheiten à 1 Stunde umfasst.
Hundehalter, welche nachweislich (Impfzeugnis, Kaufvertrag, Belege der Hundesteuer) schon einen Hund gehalten haben, müssen mit jedem neuen Hund nur den Praxisteil besuchen.
Theoriekurs vor dem Kauf eines Hundes
Wer noch nie einen Hund besass, muss vor dem Kauf eines Hundes einen Theoriekurs besuchen. In dem mindestens 4-stündigen Kurs wird vermittelt, welche Bedürfnisse ein Hund hat, wie man mit ihm richtig umgeht und was es an Zeit und Geld braucht, einen Hund zu halten. Wer schon früher einen Hund hatte, muss diesen Theoriekurs nicht besuchen.
Training mit dem Hund
Mit jedem neuen Hund, auch wenn man bereits einen hat, muss man ein Training absolvieren – im ersten Jahr nach Erhalt des Hundes. Im Training lernt man, einen Hund zu führen und zu erziehen, Risikosituationen zu erkennen und zu entschärfen und was man tun kann, wenn der Hund problematische Verhaltensweisen zeigt.
Teilnahmebedingungen SKN - Kursen
Das Training kann grundsätzlich mit Hunden jeden Alters besucht werden. Bitte beachten Sie, dass eine Stunde Training für einen Welpen zu viel ist.
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Besuch von Banner's Puppy School. Unsere Instruktoren stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
Der oder die BesitzerIn des Hundes muss den gesamten Kurs absolvieren. Das Zertifikat kann von uns nur an den/die BesitzerIn des Hundes vergeben werden, der/die alle 8 (bzw. für bisherige HundehalterInnen 4 Lektionen) des SKN-Kurses absolviert hat. Nach Absprache mit der Kursleitung ist eine Begleitperson zugelassen zum Kurs (kein Aufpreis). Die Personen können sich aber nicht im Training abwechseln.
Minderjährige HundehalterInnen müssen den Kurs in Begleitung eines Elternteils absolvieren.
Die Versicherung ist Sache der TeilnehmerInnen (Privathaftpflichtversicherung).

Kantonale Bestimmungen (nur Kanton Zürich )

Zusätzlich für Hunde der Rassetypenliste I, die nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind (deckt Sachkundenachweis praktisch auch ab):

Besuch des Kurses für die Welpenförderung zwischen der 8. und 16. Lebenswoche des Hundes.
Besuch des Junghundekurses bis zum 18. Lebensmonat des Hundes.
Besuch des Erziehungskurses innerhalb eines Jahres, wenn der Hund im Alter zwischen 18 Monaten und 8 Jahren übernommen wird.

Wir empfehlen Ihnen, den Besuch von 12 Stunden Junghundekurs. In diesem Kurs ist der Erwerb des praktischen SKN inbegriffen.

In diesem Album sind keine Bilder.

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Anmeldung Kurs

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